Fragen und Antworten
Die häufigsten Fragen zum Rehasport und unsere Antworten
Wer kann Reha-Sport nutzen?
Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behinderten–sportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Was ist das Ziel von Rehasport?
Wie kann man teilnehmen?
Welche Kosten entstehen?
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dem Verein auf freiwilliger Basis beizutreten und diesen zu unterstützen.
Außerdem befürwortet die Krankenkasse eine Vereinszugehörigkeit, da die Bindung an eine Sportstätte erfahrungsgemäß zu größeren gesundheitlichen Erfolgen führt.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Gruppen an der ausgewählten Trainingsstätte des Vereins im Rahmen der 50 Übungseinheiten. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die geförderten Mitglieder.
Die hierfür zusätzlich anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte vor Ort bei den jeweiligen Leistungserbringern.
Wer bezahlt den Kurs?
Welche Leistungen werden bezahlt?
Die Leistungen des rehabewegt e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegs opferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Die Kostenträger übernehmen die Leistungen (Grundversorgung/ Basiskurs) nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.