Die Dauer und Häufigkeit des Rehasport ist abhängig von der Diagnose

Die Rehasport-Verordnung ist zeitlich begrenzt auf maximal 18 Monate mit in diesem Zeitraum zu absolvierenden 50 Übungseinheiten. Folgeverordnungen sind möglich. In Ausnahmefällen ist ein erweiterter Leistungsumfang von insgesamt 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten (Richtwerte) möglich.

Zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen:

  • Multiple Sklerose
  • Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
  • Muskeldystrophie
  • Asthma bronchiale
  • Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
  • Mukoviszidose (zystische Fibrose)
  • Polyneuropathie
  • Dialysepflichtiges Nierenversagen (terminale Niereninsuffizienz)