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Wann und für wen ist Rehabilitationssport angezeigt?
Der Rehasport zählt zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben nach §44 SGB IX das Recht auf ärztlich verordneten Rehasport. Rücken- oder Gelenkschmerzen wie auch z.B. Diabetes sind eine Behinderung.
Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderung in Betracht.
In erster Linie kommen zwei Diagnosebereiche in Frage:
Innere Organe
Diabetes
Asthma
COPD
Bluthochdruck
Adipositas
PAVK
Nierenerkrankung
Das Herz
Stütz- und Bewegungsapparat
(Künstliche) Gelenke
Wirbelsäule
Knie / Hüfte / Schulter
Haltungsschäden
Osteoporose
Arthrose
Rheuma


