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Wann und für wen ist Rehabilitationssport angezeigt?

Der Rehasport zählt zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben nach §44 SGB IX das Recht auf ärztlich verordneten Rehasport. Rücken- oder Gelenkschmerzen wie auch z.B. Diabetes sind eine Behinderung.

Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die Belastbarkeit des Betroffenen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderung in Betracht.

In erster Linie kommen zwei Diagnosebereiche in Frage:

Innere Organe

Orthopädische Probleme

Innere Organe

Diabetes

Asthma

COPD

Bluthochdruck

Adipositas

PAVK

Nierenerkrankung

Das Herz

Stütz- und Bewegungsapparat

(Künstliche) Gelenke

Wirbelsäule

Knie / Hüfte / Schulter

Haltungsschäden

Osteoporose

Arthrose

Rheuma

Krebs / Tumorerkrankungen