Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vereinssatzung
Die Vereinssatzung kann auf Wunsch eingesehen werden.
- Vereinsmitgliedschaft/Kündigung
Die Mitgliedschaft ist eine Jahresmitgliedschaft und kann bis zu 4 Wochen vor Jahresende gekündigt werden. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 45,00 € wird im Startjahr bis zum 31.05. voll und ab dem 01.06. anteilig erhoben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen, die für Zeiträume nach dem Ende der Mitgliedschaft entrichtet wurden, besteht nicht.
- Rehasport Selbstzahler
Voraussetzung für die Nutzung des Rehasports als Selbstzahler ist die Mitgliedschaft im Verein.
Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Erfolgt keine Kündigung 1 Woche vor Ablauf, verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils 1 Monat. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Die Kontrolle des Besuchs der Rehasportstunden erfolgt computergesteuert und elektronisch und kann deshalb nur mittels Krankenkassenkarte oder Mitgliedskarte erfolgen.
Der Beitrag wird auch erhoben, wenn keine Teilnahme erfolgt. Ein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung gibt es nicht.
Die wöchentlichen Mitgliedsbeiträge richten sich nach den aktuellen Vergütungssätze der Primär- und Ersatzkassen und können sich im Laufe der Mitgliedschaft verändern.
- Medizinisches Gesundheitstraining
Das medizinische Gesundheitstraining ist eine Leistung des Vereins und wird durch den Partner durchgeführt.
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich um jeweils 1 Monat, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Woche vor dem offiziellen Mitgliedschaftsende in Textform gekündigt wird.
Das medizinische Gesundheitstraining ist nur in Verbindung mit einer wöchentlichen Rehasportteilnahme möglich. Bei Nichterfüllung werden zusätzlich 5,80 € wöchentlich eingezogen.
- Beiträge/Fälligkeit
Das Mitglied erteilt dem Verein bis auf Widerruf die Berechtigung, den Vereinsbeitrag jährlich und den Beitrag für das medizinische Gesundheitstraining wöchentlich per Bankeinzug vom Bankkonto des Mitglieds abzubuchen.
Bei wöchentlicher Zahlung werden alle Gebühren ausschließlich auf dem Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Antragstellers abgebucht.
Für den, bei allen anderen Zahlungsweisen anfallenden, zusätzlichen Bearbeitungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr von je 5,00 € gesondert erhoben. Dem jeweiligen Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Bearbeitungsaufwandes vorbehalten.
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit 2 Beiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch den Verein bzw. durch die Gesundheitseinrichtung aus wichtigem Grund.
- Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.
- Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt diese die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht.
- Änderungen/Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Juni 2022