Informationen für Ärzte

Verschreibung der budgetfreien Leistung nach
§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX

Rehasport darf von jedem niedergelassenem Arzt budgetneutral verordnet (Formular KV 56) werden. Die Kosten für den Rehabilitationssport übernimmt die Krankenkasse für den Patienten. Die Dauer der Leistung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten.

Wichtig: Rehasport belastet nicht Ihr Budget.

Muster 56

Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder Funktionstraining

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Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011

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