Informationen für Ärzte
Verschreibung der budgetfreien Leistung nach
§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX
Rehasport darf von jedem niedergelassenem Arzt budgetneutral verordnet (Formular KV 56) werden. Die Kosten für den Rehabilitationssport übernimmt die Krankenkasse für den Patienten. Die Dauer der Leistung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten.
Wichtig: Rehasport belastet nicht Ihr Budget.
Muster 56
Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder Funktionstraining
Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011